S P I E L O R D N U N G
I. Spielberechtigt ist jedes Mitglied, das im Besitz
einer gültigen playCard (Steckkarte) ist. Die playCard
wird für jedes Jahr neu ausgegeben. Ersatz für eine verlorene playCard kann
für 3,- EUR erworben werden.
Die Belegung eines Platzes für eine bestimmte Spielzeit kann
nur am Spieltag selbst erfolgen, jedoch zu jedem Zeitpunkt. Ständige
Anwesenheit auf der Anlage vom Zeitpunkt der Belegung bis zum Zeitpunkt des
Spielbeginns ist unbedingte Voraussetzung. Daraus folgt zwingend, dass
eine playCard nur persönlich, aber nie für andere gesteckt werden
darf! Beim Verlassen der Anlage erlischt die Spielberechtigung für die belegte
Spielzeit.
Beim Einzelspiel müssen jeweils zu einer vollen Stunde zwei,
beim Doppelspiel vier playCards spätestens 5 Minuten vor
Spielbeginn gesteckt sein; andernfalls kann jedes Clubmitglied seine playCard
dazu stecken.
Die Spieldauer beträgt 60 Minuten
für Einzelspiel, 120 Minuten für Doppelspiel inklusive Platzpflege.
Sind durch Training, Verbands-, Freundschafts-
oder Turnierspiele mindestens 4 Plätze gesperrt, sind auch Doppelspiele auf
60 Minuten begrenzt.
Für Trainingszwecke, Verbands-, Freundschafts- oder
Turnierspiele werden die Plätze durch ein Mitglied des Vorstands rechtzeitig
vor Inanspruchnahme gesperrt. Während der Sperrzeit dürfen Teilnehmer dieser
Veranstaltungen keine anderen Plätze parallel belegen! Frühestens am Ende
der Sperrzeit können wieder Plätze belegt werden. Verbandsspiele haben Vorrang vor Training und
allen anderen Spielen!
Spätestens
30 Minuten vor Beginn solcher Spiele sind die dafür benötigten Plätze von den
nicht beteiligten Mitgliedern freizugeben.
Für Forderungsspiele wird 1 Platz
pro Tag zur Verfügung gestellt; Näheres regelt die Ranglistenordnung.
II. Das Betreten der Plätze ist nur mit Tennisschuhen
gestattet. Zuschauern ist das Betreten der Plätze nicht gestattet.
Jeder Spieler ist verpflichtet, den Platz vor Spielbeginn
erforderlichenfalls zu sprengen und nach Spielende ordentlich
abzuziehen. Sämtliche Linien sind zu fegen. Eventuelle
Beschädigungen der Plätze sind sofort dem Vorstand zu melden. Müssen Plätze
witterungsbedingt oder aus sonstigen Gründen gesperrt werden, so wird diese Sperre
nur vom Vorstand oder dessen Beauftragten aufgehoben. Platzsperren verfügt der
Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person.
III. Gastspieler können montags bis freitags in der Zeit von 8.00
Uhr bis 15.00 Uhr in Verbindung mit einem Clubmitglied die Plätze benutzen.
Außerhalb dieser Zeit sind Gastspiele nach vorheriger Absprache mit dem
Vorstand möglich. Jeder Gastspieler hat dieses Gastspielrecht für höchstens 7
Tage in der Saison!
Die
Gastspielgebühr beträgt 10,- EUR für erwachsene bzw. 5,- EUR für jugendliche
(bis 18 Jahre) Gastspieler für eine Stunde Einzel (sinngemäß also 20,- EUR für 2 Stunden Einzel!) oder zwei Stunden
Doppel und ist vor Spielbeginn in einem Umschlag (bereitgestellt neben dem
Briefkasten) in den Briefkasten neben der Bürotür einzuwerfen.
IV. Die Spielordnung gilt für alle Benutzer der Tennisanlage des Tennisclubs Lichterfelde 77 e. V.
Verstöße gegen diese Spielordnung können mit
einer befristeten Platzsperre
geahndet werden.
Mehrfache Verstöße gelten als vereinsschädigendes Verhalten und können mit einem Ausschlussverfahren gemäß der Satzung
geahndet werden.
Änderungen an dieser Spielordnung beschließt der
Vorstand, Ausnahmen von dieser Spielordnung
können vom Vorstand gemacht werden.