S P I E L O R D N U N G

 

I.          Spielberechtigt ist jedes Mitglied, das im Besitz einer gültigen playCard (Steckkarte) ist. Die playCard wird für jedes Jahr neu ausgegeben. Ersatz für eine verlorene playCard kann für 3,- EUR erworben werden.

 

Die Belegung eines Platzes für eine bestimmte Spielzeit kann nur am Spieltag selbst erfolgen, jedoch zu jedem Zeitpunkt. Ständige Anwesenheit auf der Anlage vom Zeitpunkt der Belegung bis zum Zeitpunkt des Spielbeginns ist unbedingte Voraussetzung. Daraus folgt zwingend, dass eine playCard nur persönlich, aber nie für andere gesteckt werden darf! Beim Verlassen der Anlage erlischt die Spielberechtigung für die belegte Spielzeit.

 

Beim Einzelspiel müssen jeweils zu einer vollen Stunde zwei, beim Doppelspiel vier playCards spätestens 5 Minuten vor Spielbeginn gesteckt sein; andernfalls kann jedes Clubmitglied seine playCard dazu stecken.

 

Die Spieldauer beträgt 60 Minuten für Einzelspiel, 120 Minuten für Doppelspiel inklusive Platzpflege.

 

Sind durch Training, Verbands-, Freundschafts- oder Turnierspiele mindestens 4 Plätze gesperrt, sind auch Doppelspiele auf 60 Minuten begrenzt.

 

Für Trainingszwecke, Verbands-, Freundschafts- oder Turnierspiele werden die Plätze durch ein Mitglied des Vorstands rechtzeitig vor Inanspruchnahme gesperrt. Während der Sperrzeit dürfen Teilnehmer dieser Veranstaltungen keine anderen Plätze parallel belegen! Frühestens am Ende der Sperrzeit können wieder Plätze belegt werden. Verbandsspiele haben Vorrang vor Training und allen anderen Spielen!

 

Spätestens 30 Minuten vor Beginn solcher Spiele sind die dafür benötigten Plätze von den nicht beteiligten Mitgliedern freizugeben.

 

Für Forderungsspiele wird 1 Platz pro Tag zur Verfügung gestellt; Näheres regelt die Ranglistenordnung.

 

II.         Das Betreten der Plätze ist nur mit Tennisschuhen gestattet. Zuschauern ist das Betreten der Plätze nicht gestattet.

 

Jeder Spieler ist verpflichtet, den Platz vor Spielbeginn erforderlichenfalls zu sprengen und nach Spielende ordentlich abzuziehen. Sämtliche Linien sind zu fegen. Eventuelle Beschädigungen der Plätze sind sofort dem Vorstand zu melden. Müssen Plätze witterungsbedingt oder aus sonstigen Gründen gesperrt werden, so wird diese Sperre nur vom Vorstand oder dessen Beauftragten aufgehoben. Platzsperren verfügt der Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person.

 

III.        Gastspieler können montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr in Verbindung mit einem Clubmitglied die Plätze benutzen. Außerhalb dieser Zeit sind Gastspiele nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand möglich. Jeder Gastspieler hat dieses Gastspielrecht für höchstens 7 Tage in der Saison!

 

Die Gastspielgebühr beträgt 10,- EUR für erwachsene bzw. 5,- EUR für jugendliche (bis 18 Jahre) Gastspieler für eine Stunde Einzel (sinngemäß also 20,- EUR für 2 Stunden Einzel!) oder zwei Stunden Doppel und ist vor Spielbeginn in einem Umschlag (bereitgestellt neben dem Briefkasten) in den Briefkasten neben der Bürotür einzuwerfen.

 

IV.       Die Spielordnung gilt für alle Benutzer der Tennisanlage des Tennisclubs Lichterfelde 77 e. V.

 

Verstöße gegen diese Spielordnung können mit einer befristeten Platzsperre geahndet werden.

 

Mehrfache Verstöße gelten als vereinsschädigendes Verhalten und können mit einem Ausschlussverfahren gemäß der Satzung geahndet werden.

 

Änderungen an dieser Spielordnung beschließt der Vorstand, Ausnahmen von dieser Spielordnung können vom Vorstand gemacht werden.

 

Aktualisierte Fassung vom 21. April 2008

 

Der Vorstand